Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CYQUEO GmbH

1. Gegenstand der Bedingungen

  • 1.1 Die CYQUEO GmbH („CYQUEO“) ermöglicht den Vertragspartnern („Auftraggeber“) (I) durch die Managed E-Mail-Services („Managed Services“) einen Schutz ihrer E-Mails und Domains hinsichtlich Viren („Anti-Virus Service“), Spam („Anti-Spam Service“) sowie eine Archivierung – („Archivierung“) durch eine Verbindung ihrer E-Mail-Systeme und Domains („System“) mit den Managed Services. CYQUEO arbeitet zu diesem Zweck mit einem Technologielieferanten („Technologielieferant“) zusammen, der die Managed Services betreibt und zur Verfügung stellt, (II) die Lieferung, Betrieb und Wartung von Hard- und Software.

2. Geltungsbereich, Grundlagen

  • 2.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der CYQUEO gelten für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen, die CYQUEO für den Auftraggeber erbringt.
  • 2.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftragsschreibens und diesen AGB. In Katalogen, Prospekten, Websites etc. enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
  • 2.3 Ein Vertrag kommt entweder (I) durch Auftragsbestätigung seitens CYQUEO oder (II) durch gemeinsame Unterfertigung eines Auftragsformulars durch die Parteien zustande.
  • 2.4 Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.a. gilt als Vertragsbeginn der Tag der erstmaligen Verbindung des Systems mit den Managed Services oder der Tag laut Auftragsbestätigung.
  • 2.5 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn CYQUEO sich diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bzw. des auf Basis dieser Bedingungen und des Auftragsschreibens geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftform-Erfordernisses sowie die Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer.
  • 2.6 Der Technologielieferant besitzt das alleinige Recht an den Markennamen, Service-Bezeichnungen (Trade- und Service-Marks), Erfindungen, Copyrights, Geschäftsgeheimnissen, Patenten und dem Know- how, die in Zusammenhang mit den angebotenen Managed Services sowie aller Ressourcen, die notwendig sind, um diese Service-Elemente zu realisieren, verwendet werden. Das Vertragsverhältnis beinhaltet niemals eine Genehmigung zur Verwendung oder Weitergabe auch nur eines dieser Elemente durch den Auftraggeber.

3. Leistungsumfang

  • 3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftragsformular. Alle Anlagen zum Auftragsformular werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wesentliche Vertragsbestandteile, sie gehen im Zweifel diesen AGB vor. Es gelten die Lizenzbestimmungen und SLA’s des Technologielieferanten.
  • 3.2 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Auftragsformular tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist CYQUEO, soweit ihr dies bekannt wird, verpflichtet, dies dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Parteien werden diesenfalls die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine Ausführung in weitgehender Entsprechung des Auftrages möglich ist.
  • 3.3 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch CYQUEO erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, am jeweiligen Standort des Technologielieferanten. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter und allfälligen Subunternehmer obliegt, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, alleine CYQUEO. Der Auftraggeber hat das Recht, Subunternehmer begründet abzulehnen.
  • 3.4 Ein Versand von Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt durch die CYQUEO GmbH
  • 3.5 Die Managed Services werden unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betrieben. CYQUEO haftet nicht für Ausfälle die nicht im Verantwortungsbereich von CYQUEO sind. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Managed Services kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von CYQUEO. CYQUEO behält sich weitere Einschränkungen aufgrund Kapazitätsgrenzen des Technologielieferanten vor. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen bei der Verfügungsstellung des Managed Services kommen. CYQUEO haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr verschuldet wurden, wobei die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 8 Anwendung finden.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

  • 4.1 Der Auftraggeber wird CYQUEO sämtliche technische Daten sowie jegliche andere Information bereitstellen, die die ordnungsgemäße Verbindung des Systems mit den Managed Services sowie der Erbringung der Managed Services erfordert. Ebenso wird der Auftraggeber jegliche Änderungen der vorgenannten Daten unverzüglich CYQUEO bekannt geben. Jegliche Information, die der Auftraggeber CYQUEO zur Verfügung stellt ist vollständig, korrekt und in gutem Glauben abgegeben, wobei auf solche Informationen die Bestimmung von Punkt 9 Anwendung findet.
  • 4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, CYQUEO vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Auftraggeber in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung.
  • 4.3 Die Nutzung der Managed Services durch Dritte sowie der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Lizenzierung der Managed Services durch den Auftraggeber an Dritte ist untersagt. Davon ausgenommen sind Tochtergesellschaften mit mindestens 51%iger Kapitalbeteiligung.
  • 4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Der Auftraggeber haftet für Schäden, welche durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe der Passwörter an Dritte entstehen.
  • 4.5 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die E-Mail-Server des Systems nicht derart konfiguriert sind, dass sie von unbekannten oder unautorisierten Dritten erhaltene E-Mails an einen oder mehrere Empfänger, die nicht Nutzer des Systems sind, weiterleiten („Offener Server, Open Relay“). Um eine Gefährdung des Auftraggebers sowie der anderen Benutzer der Managed Services abzuhalten, stimmt der Auftraggeber zu, dass von dem Technologielieferanten und/oder CYQUEO, nach deren freier Entscheidung entweder vor Verbindung des Systems mit den Managed Services oder zu jedem Zeitpunkt während aufrechter Leistungserbringung, das System darauf getestet werden kann, ob es über offene Server verfügt. Sollte das System offene Server aufweisen, so wird CYQUEO den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen, wobei eine sofortige Unterbrechung der Bereitstellung der Managed Services bis zum Zeitpunkt der Entfernung/Rekonfiguration des offenen Servers vorbehalten bleibt.
  • 4.6 Der Auftraggeber wird es ferner unterlassen die Managed Services durch eine missbräuchliche Verwendung seines Systems (z.B. durch Hacking-Versuche, Mailbomben, Spam) durch den Auftraggeber, ihm zurechenbare Personen oder Dritte zu gefährden. Widrigenfalls ist CYQUEO berechtigt die Erbringung der Managed Services mit sofortiger Wirkung bei gleichzeitiger Benachrichtigung des Auftraggebers, bis zum Zeitpunkt der Unterlassung vorgenannter, vom System ausgehender Aktivitäten zu unterbrechen.
  • 4.7 Der Auftraggeber anerkennt, dass Informationen, die vom System des Auftraggebers gesendet bzw. von diesem empfangen werden, die Managed Services passieren und der Auftraggeber sichert daher zu die Managed Services nicht für verbotene Zwecke, sondern ausschließlich für anerkannte Geschäftszwecke einzusetzen und jegliche, hinsichtlich der Nutzung des Internets anwendbare Gesetze und Verordnungen einzuhalten; CYQUEO hinsichtlich jeglicher Ansprüche Dritter, die sich aus dem Durchfluss von Informationen des Auftraggebers durch die Managed Services ergeben, schad- und klaglos zu halten.
  • 4.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet jegliche Erweiterung der im Auftragsformular angegebenen Zahl der registrierten Nutzer CYQUEO bekannt zugeben. Unabhängig davon ist es CYQUEO gestattet, die tatsächliche Zahl der Nutzer der Managed Services zu überwachen. Im Falle eine Mehrbenutzung der Managed Services durch den Auftraggeber, ist es CYQUEO gestattet, diese gemäß dem zu Grunde liegenden Auftrag dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

5. Entgelt, Zahlung

  • 5.1 Sämtliche Preise sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vermerkt, in Euro exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
  • 5.2 Die von CYQUEO gelegten Rechnungen und Teilrechnungen sind inklusive Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen bei Rechnungserhalt, soweit nicht anders vereinbart, ohne Abzüge fällig und ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Überweisung zu bringen. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus dem Auftragsformular. Kaufpreise und Lizenzgebühren werden gemäß Rechnung bei Lieferung fällig.
  • 5.3 CYQUEO ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche daraus entstehenden notwendigen uns zweckmäßigen Kosten, auch Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, sowie Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht berührt.
  • 5.4 Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von CYQUEO mit Gegenforderungen des Auftraggebers sowie Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, jedoch von CYQUEO nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.
  • 5.5 Forderungen gegen CYQUEO dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
  • 5.6 Bis zur endgültigen Zahlung bleiben sämtliche gelieferten Waren im Eigentum der CYQUEO.

6. Vertragsdauer

  • 6.1 Die Mindestlaufzeit des Vertrages über einen Managed Service beträgt 12 Monate, beginnend mit Einrichtung des Services durch CYQUEO. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wurde.
  • 6.2 Eine Kündigung sowohl durch CYQUEO als auch durch den Auftraggeber kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zu den im Auftragsformular angegebenen Kündigungsterminen erfolgen, erstmals jedoch nach Ablauf der in Punkt 6.1 festgelegten Vertragsdauer, wobei für die Einhaltung der Frist das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist. Für den Fall, dass im Auftragsformular keine Kündigungstermine vereinbart wurden, ist eine Kündigung sowohl durch CYQUEO als auch durch den Auftraggeber jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.
  • 6.3 CYQUEO ist darüber hinaus zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn: über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Konkursverfahren mangels Masse nicht eingeleitet wird; der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen nicht nachkommt, wobei CYQUEO im Fall einer Zahlungsverzögerung von mehr als 30 Tagen zur sofortigen Unterbrechung der Erbringung der Managed Services berechtigt ist; der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen seine Pflichten und Obliegenheiten gemäß Punkt 4 verstößt; oder der Technologielieferant die Erbringung des Managed Service einstellt.
  • 6.4 Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Unterbrechung bzw. Abschaltung der Managed Services, die aus einem Grund, der dem Auftraggebers zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von CYQUEO auf das Entgelt bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
  • 6.5 Beim Kauf einer Hardware inklusive Lizenzen (Rechnungsstellung im Voraus) entspricht die Vertragslaufzeit den Daten des Auftragsformulars.

7. Gewährleistung

  • 7.1 Gewährleistungen für zugesicherte Eigenschaften, bestehen nur insoweit, als eine ausdrückliche, schriftliche Zusicherung von CYQUEO in Bezug auf eine bestimmte Eigenschaft der Managed Services vorliegt.
  • 7.2 CYQUEO steht für Mängel der Managed Services ausschließlich im Rahmen dieses Punktes 7 ein.
  • 7.3 CYQUEO gewährleistet dem Auftraggeber im Rahmen des „Anti-Virus Service“ einen Vireninfektionsschutz hinsichtlich Viren, die in E-Mails enthalten sind, die vom „Anti-Virus Service“ gescannt werden können (z.B. können E-Mail-Anhänge (attachments), die durch Passwort gesichert oder verschlüsselt sind, nicht gescannt werden und daher von dieser Gewährleistung ausgenommen sind). Wird ein Virus in einer E-Mail identifiziert und kann das E-Mail durch den „Anti-Virus-Service“ nicht gestoppt werden, wird CYQUEO umgehend den Auftraggeber darüber informieren, so dass der Auftraggeber das infizierte E-Mail identifizieren und entfernen kann. Unternimmt der Auftraggeber aufgrund der Benachrichtigung von CYQUEO nicht unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Entfernung des infizierten E-Mails, erlischt diesbezüglich die in Absatz 1 genannte Gewährleistung. Wenn aufgrund einer Benachrichtigung durch CYQUEO eine Infektion des Systems verhindert werden kann, entstehen dem Auftraggeber die im Folgenden angeführten Gewährleistungsansprüche nicht. Die im Rahmen des “Anti-Virus-Service“ sowie „Content Control“ verwendete Software entspricht dem verfügbaren Stand der Technik bei der Bekämpfung von „Malicious Codes“ sowie der Content-Kontrolle und wird mit der größtmöglichen Sorgfalt betrieben. Da jedoch keine Software zur Virus-Bekämpfung und Content-Kontrolle einen Erkennungsgrad von 100% erreichen kann, übernimmt CYQUEO keinerlei Gewährleistung dafür, dass die verwendete Software eine 100% korrekte Identifikation von Malicious Codes und Content-Kontrolle unerwünschter Inhalte vornimmt.
  • 7.4 Die im Rahmen des „Anti-Spam-Service“ verwendete Software entspricht dem verfügbaren Stand der Technik bei der Bekämpfung von Spam und wird mit der größtmöglichen Sorgfalt betrieben. Da jedoch keine Software zur Spam- Bekämpfung einen Erkennungsgrad von 100% erreichen kann, übernimmt CYQUEO keinerlei Gewährleistung dafür, dass die verwendete Software eine 100% korrekte Identifikation von Spam vornimmt. Auch können E-Mail-Anhänge (attachments), die der direkten Kontrolle des Absenders unterliegen (z.B. durch Passwortschutz, Verschlüsselung) sowie pornografische Inhalte, die in Dokumenten eingebettet sind, von der im Rahmen des „Anti-Spam-Service“ bzw. der Content-Kontrolle verwendeten Software nicht gescannt werden.
  • 7.5 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber die Managed Services selbst abändert oder abändern lässt; bei Beschädigungen, Manipulation oder Vernichtung von Datenbeständen, die durch die vom Auftraggeber selbst getroffenen Einstellungen der Managed Services herbeigeführt werden; wenn auf Verlangen des Auftraggebers mit Viren infizierte E-Mails freigegeben werden; sofern der Mangel auf eine unterlassene oder fehlerhaft ausgeführte Pflicht oder Obliegenheit des Auftraggebers zurückzuführen ist.

8. Haftung

  • 8.1 Eine Haftung von CYQUEO für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Mangelfolgeschäden, Datenverluste, Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, Zugriff Dritter auf das System sowie für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar war, ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen.
  • 8.2 In keinem Falle jedoch kann eine nach dieser Bestimmung allenfalls verbleibende Haftung die Höhe der Auftragssumme der dem Schadensfall vorangegangenen 2 Monaten übersteigen.
  • 8.3 Im Falle eines von CYQUEO zu vertretenden Verlustes von Daten oder Programmen haftet CYQUEO nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwandes, der entsteht, sofern der Auftraggeber regelmäßig, jedenfalls jedoch alle 24 Stunden, Datensicherungen durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
  • 8.4 Die Haftung entfällt, soweit der Auftraggeber in die Managed Services selbst eingreift oder einen Eingriff vornehmen lässt; bei Beschädigungen, Manipulation oder Vernichtung von Datenbeständen die durch die vom Auftraggeber selbst getroffenen Einstellungen der Managed Services herbeigeführt werden; wenn auf Verlangen des Auftraggebers mit Viren infizierte E-Mails freigegeben werden; sofern der Schaden auf eine unterlassene oder fehlerhaft ausgeführte Pflicht oder Obliegenheit des Auftraggebers zurückzuführen ist.
  • 8.5 Alle Ansprüche (insbesondere auch jene gemäß Punkt 7) gegen CYQUEO verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche gegen CYQUEO verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Jedoch gelten hinsichtlich Ansprüchen des Auftraggebers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch CYQUEO beruhen, die gesetzlichen Fristen.
  • 8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, CYQUEO bzw. dem Technologielieferant hinsichtlich Ansprüchen seiner Mitarbeiter oder Dritter, die aufgrund fehlerhafter Zustellung bzw. Nichtzustellung von E-Mails, die Viren, unerwünschte Inhalte oder Spam enthalten, entstehen, schad- und klaglos zu halten.

9. Datenschutz, Geheimhaltung

  • 9.1 CYQUEO wird für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Mitarbeiter Sorge tragen.
  • 9.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller in Ausführung des Auftrages bei einer der Parteien oder aus IT-Systemen oder sonstigen Unterlagen einer Partei erlangten Informationen, sofern die andere Partei nicht in einem bestimmten Fall schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet oder die Informationen nicht öffentlich bekannt sind. Überdies verpflichten sich die Parteien, bei sonstiger Schadenersatzpflicht, für den Fall, dass sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen anderer Personen bedienen konnten, diese Verschwiegenheitspflicht auch allen anderen von ihnen zur Erbringung der Leistung herangezogenen Personen schriftlich zu unterbinden. Beide Parteien werden sämtliche gesetzliche Verschwiegenheitsverpflichtungen einhalten und nur solche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen einsetzen, die zur Geheimhaltung ausdrücklich schriftlich verpflichtet wurden. Für gesondert als „vertraulich“ oder äquivalent gekennzeichnete Dokumente werden die Parteien die jeweils bekannt gegebenen Sicherheitsstandards einhalten.

10. Schlussbestimmungen

  • 10.1 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der auf deren Basis geschlossenen Verträge gänzlich oder teilweise als unwirksam herausstellen oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder der auf deren Basis geschlossenen Verträge nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt der Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.
  • 10.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Auftraggebers an CYQUEO haben schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail der Schriftform ausdrücklich genügt.
  • 10.3 Schriftstücke und Erklärungen der Parteien gelten als dem Anderen gegenüber als jeweils zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail Adresse gesandt wurden.
  • 10.4 Auf die gegenständlichen AGB sowie die auf deren Basis geschlossenen Verträge kommt deutsches Recht zur Anwendung.
  • 10.5 Alle sich aus den gegenständlichen AGB sowie aus den auf deren Basis geschlossenen Verträgen ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des in Handelssachen sachlich zuständigen Gerichtes für München.